Fragen & Antworten
Was Sie über die Ausbildung wissen sollten
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zur/zum Betrieblichen Psychologischen Erstbetreuer:in (BPE) dauert zwei Tage mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Eine Auffrischung mit acht Unterrichtseinheiten wird etwa alle zwei Jahre empfohlen.
So gewinnen Sie in kurzer Zeit handlungsfähige Erstbetreuer:innen, ohne dass Mitarbeitende lange ausfallen.
Wie ist der Ablauf – findet die Ausbildung in Präsenz oder online statt?
Die Ausbildung wird als Inhouse-Seminar direkt im Unternehmen durchgeführt. Dadurch kann das Gelernte unmittelbar auf die betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden.
Teilnehmende erleben ab der ersten Stunde Praxisrelevanz – und das Unternehmen spart Reise- und Organisationsaufwand.
Wie viele Personen können teilnehmen?
Gefördert werden Kurse mit acht bis zwölf Teilnehmenden, wobei mindestens acht Personen pro Seminar erforderlich sind.
So bleibt der Rahmen persönlich genug, damit jeder Einzelne gehört wird.
Wo findet die Ausbildung statt?
Die Schulung findet in den Räumen des jeweiligen Unternehmens statt – vertraut, sicher und praxisnah. Sobald die Förderung durch die BGHW bewilligt ist, kann das Seminar direkt vor Ort umgesetzt werden.
Eine gewohnte Umgebung schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg in sensible Themen.
Ist die Ausbildung rechtssicher – DGUV / ISO 45003 / ArbSchG?
Ja. Die Ausbildung basiert auf den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV 206-017) und erfüllt die Anforderungen an psychische Sicherheit nach ISO 45003 sowie die gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG).
Damit sind Unternehmen rechtlich abgesichert – und bauen zugleich professionelle Strukturen für psychologische Erstbetreuung auf.
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende mitbringen?
Die Teilnehmer sollen über eine stabile Persönlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Freiwilligkeit verfügen.
Zudem benötigen Unternehmen für die Förderung eine Gefährdungsbeurteilung zu traumatischen Ereignissen, ein Betreuungskonzept und einen Notfallplan.
Wird die Ausbildung gefördert – und in welcher Höhe?
Ja. Die BGHW übernimmt bis zu 1.400 € pro Seminartag, also bis zu 100 % der Honorarkosten für zwei Seminartage.
Wie läuft die Beantragung ab?
1️⃣ Antrag online bei der BGHW stellen – mit Gefährdungsbeurteilung, Betreuungskonzept und Notfallplan.
2️⃣ Nach positiver Prüfung wird das Seminar im Betrieb durchgeführt.
3️⃣ Nach Abschluss: Rechnung und Teilnahmeliste an erstbetreuungfoerdern@bghw.de senden, damit die Kostenübernahme erfolgt.